Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Immobilienrecht. Wir beraten langjährig auf dem Immobilienmarkt erfolgreich tätige Firmen genauso wie Privatpersonen beim Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken, aber auch der Grundstücksverwaltung.
In einer Vielzahl von Prozessen haben wir unsere Mandanten erfolgreich bei Problemen der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen und in anderen immobilienrechtlichen Fragen vertreten. Als Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht konnten umfangreiche Kenntnisse auch in diesem speziellem Rechtsgebiet gesammelt werden. Besondere Erfahrungen bestehen auch im Maklerrecht.
Beim Erwerb bzw. der Veräußerung einer Immobilie wird von den Beteiligten oft übersehen, dass die Beurkundung von Verträgen zwar die Aufgabe der Notare ist, Notare aber zu strikter Unabhängigkeit verpflichtet sind.
Eine optimale Gewährleistung Ihrer Interessen bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen kann daher nur dadurch gewährleistet werden, dass Sie Vertragsentwürfe auch von einem durch Sie beauftragten Rechtsanwalt überprüfen lassen, bevor sie beurkundet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einem wirtschaftlich stärkeren Veräußerer oder Erwerber gegenüberstehen. Im Vordergrund der Tätigkeit ist auch hier das wirtschaftliche Ziel des Mandanten über eine für den jeweiligen Einzelfall optimale und rechtliche Gestaltung abzusichern.
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